Dr. Martin Luther, der große Reformator und Vater des deutschen evangelischen Kirchenliedes und Kirchengesanges, wurde geboren den 10. November 1483 zu Eisleben, studierte in Erfurt und trat 1505 in das dortige Augustinerkloster, um hier den Frieden zu finden, den er bis dahin in seiner Gewissensangst umsonst gesucht hatte, aber auch im Kloster trotz aller Bußübungen nicht fand. Im Jahre 1508 wurde er Professor in Wittenberg und 1512 Doktor der Theologie. Seine Lebensgeschichte ist zu bekannt, als dass wir ins einzelne zu gehen nötig hätten. Einige kurze Andeutungen mögen genügen. Der Tag, da er zuerst die Waffen des göttlichen Wortes gegen den Trug und die Lüge der päpstlichen Lehre ergriff, war der 31. Oktober 1517, als er seine 95 Sätze gegen den Ablass an die Schlosskirche zu Wittenberg schlug. Die nächste Folge hiervon waren mehrere Disputationen mit den Abgeordneten des Papstes, Cajetan und Dr. Eck, und da diese ohne Erfolg blieben, eine päpstliche Bulle, wodurch Luther 1519 in den Bann getan wurde. Luther verbrannte diese Bulle öffentlich und sagte sich durch diesen Schritt vom Papste förmlich los. Hierauf wurde er auf den Reichstag zu Worms 1521 vorgeladen, um sich und seine Lehre zu verteidigen, und da er auch hier nicht widerrufen wollte, noch konnte, wurde er in die Reichsacht erklärt; allein durch seinen Freund, den Kurfürsten von Sachsen, Friedrich den Weisen, auf seiner Heimreise von Worms gen Wittenberg nach der Wartburg entführt und gerettet. Hier lebte er lange Zeit im Verborgenen und begann die Übersetzung der Bibel ins Deutsche, wovon bereits 1522 das Neue Testament erschien. Im Jahre 1525 verheiratete er sich mit Katharina von Bora, gab 1529 die beiden Katechismen heraus und ließ 1534 die vollständige Bibelübersetzung erscheinen. Die Sache der Reformation gedieh inzwischen immer kräftiger, und Fürsten und Völker schlossen sich allmählich dem großen Manne an. Am 25. Juni 1530 wurde auf dem Reichstage zu Augsburg von den evangelischen Fürsten ihr Glaubensbekenntnis, „Augsburgische Konfession“ genannt, überreicht, bis endlich nach Luthers Tode, der den 18. Februar 1546 zu Eisleben erfolgte, wo er grade zugegen war, um die Streitigkeiten der Grafen von Mansfeld zu vermitteln, am 25. September 1555 durch den Augsburger Religionsfrieden die protestantische Kirche als solche in ihren Rechten und Besitzungen und in ihrer Unabhängigkeit von Papste anerkannt wurde.
Luthers Wirksamkeit für das Kirchenlied und den Kirchengesang, die uns hier zunächst angeht, war von der größten Wichtigkeit. Sein Verdienst ist es, demselben in allen Ständen der evangelischen Christenheit eine bleibende Heimatsstätte bereitet zu haben. Von ihm ist nicht nur eine heilsame Anregung zur neuen und wahren Gestaltung desselben ausgegangen, sondern er hat auch selbst darin gearbeitet, hat die schönsten Gesänge der alten lateinischen Kirche übersetzt und bearbeitet, Psalmen und Bibelstellen in freie, kräftige Reime gebracht und viele herrliche Lieder aus dem Schake seines lebendigen Glaubens hinzugedichtet, die sich durch Kraft und Fülle der Gedanken, durch Einfachheit und Wärme des Ausdrucks, durch Wahrheit und Festigkeit des Glaubens auszeichnen. Ebenso sorgte er für entsprechende Singweisen, wobei ihm der Kurfürstlich sächsische Kapellmeister, Hans Walther, ein treuer Freund und Mithelfer war. Überhaupt schrieben die meisten damaligen Kirchenliederdichter auch die Melodien zu ihren Liedern. Das erste Gesangbüchlein von Luther erschien 1524 und umfasste 8 Lieder und unter diesen 4 von ihm selbst; das letzte erschien 1545 und enthielt 129 Lieder und darunter 37 von ihm selbst. Von diesen 37 Liedern Luthers sind 12 Überarbeitungen alter lateinischer Kirchengesänge, 4 Verbesserungen ursprünglich deutscher geistlicher Volkslieder, 8 Bearbeitungen von Psalmen die des 130. Psalms in doppelter Fassung – 8 Bearbeitungen von einzelnen Bibelstellen und endlich 5 frei gedichtete Lieder.